Therapeutische Qualität & individuelle Betreuung

Als reine Privatpraxis setzen wir auf eine Behandlungsstruktur, die sich ganz nach dem individuellen Bedarf Ihres Kindes richtet. Gemäß § 611 BGB vereinbaren wir unsere Leistungen auf Basis einer transparenten Honorarvereinbarung. Das bedeutet für Sie: Volle 45 Minuten ungeteilte Aufmerksamkeit, eine reizarme Umgebung für Ihr Kind, minimale Patientendichte und eine detaillierte, persönliche Berichterstattung.

Volle 45 Minuten Therapiezeit

Wir nehmen uns Zeit für die Behandlung Ihres Kindes. Eine Therapieeinheit besteht aus vollen 45 Minuten ungeteilter Therapiezeit – ganz ohne Hektik oder Unterbrechungen.

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Ruhige Praxis-Umgebung

Unsere Praxis bietet eine reizarme, ablenkungsfreie Umgebung in Usingen, in der sich Ihr Kind ganz auf seine Stärken und Übungen konzentrieren kann.

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Detaillierte Berichterstattung

Wir begleiten die Fortschritte Ihres Kindes engmaschig und erstellen ausführliche, individuelle Berichte für Ärzte und Familien.

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Minimale Patientendichte

Dank einer durchdachten und pünktlichen Terminplanung entstehen für Sie keine Wartezeiten. Die Praxis bleibt ein ruhiger, stressfreier Ort.

Abrechnung & Transparenz
125,56 €* pro Therapiesitzung (Einzelbehandlung, 45 min)

Als Orientierung: Eine ergotherapeutische Sitzung (sensomotorisch-perzeptive Einzelbehandlung, 45 Minuten) wird mit dem 1,8-fachen GebüTh-Satz berechnet und liegt aktuell (Stand: 2026) bei 125,56 EUR für Neuverträge.

Abrechnung auf Basis einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor Beginn.

* Gültig für Neuverträge ab 01.01.2026. Für laufende Behandlungen gilt das jeweils individuell vereinbarte Honorar.

Kostenerstattung

Hier finden Sie alle wichtigen Details zur Rechnungsstellung und Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

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Ärztliche Verordnung

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Da ich zusätzlich über die staatliche Zulassung als sektorale Heilpraktikerin für Ergotherapie (Hessen) verfüge, ist eine Behandlung auf Wunsch auch direkt ohne ärztliches Rezept als reine Privatleistung möglich.

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Erstattung durch Privatkassen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen, sofern diese in Ihrem Vertrag enthalten sind. Die genaue Höhe der Kostenübernahme haben Sie zu Vertragsbeginn selbst festgelegt.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie auf www.privatpreise.de ↗
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Beihilfe & Zusatztarife

Beihilfeberechtigte Patienten erhalten Erstattungsansprüche gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Bundeslands. Dadurch kann es zu einer teilweisen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Differenzbeträge müssten Sie selbst tragen, sofern keine private Zusatzversicherung besteht.

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Honorarvereinbarung

Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichte ich mich, meine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und der Patient verpflichtet sich, mir den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

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Erstattungsprobleme? Ihr Recht bei Kürzungen

Sollte Ihre private Krankenversicherung versuchen, die Erstattungsbeiträge unberechtigt zu kürzen, empfehlen wir schriftlichen Einspruch einzulegen. Bei anhaltenden Problemen können Sie sich an einen kostenfreien Schlichter (Ombudsmann) wenden.

Weitere Informationen zum PKV-Ombudsmann finden Sie unter www.pkv-ombudsmann.de