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Kostenübernahme

Ich arbeite nur mit Privatpatienten und Selbstzahler. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme durch Privatkassen.

Erstattung für Privatversicherte

Liebe Patienten,

die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten.

Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichte ich mich, meine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und der Patient verpflichtet sich, mir den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen, sofern diese in Ihrem Vertrag enthalten sind. Die genaue Höhe der Kostenübernahme haben Sie zu Vertragsbeginn selbst festgelegt.

Beihilfeberechtigte Patienten erhalten Erstattungsansprüche gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die je nach Bundesland variieren können. Dadurch kann es zu einer teilweisen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Differenzbeträge entstehen, die von der Beihilfestelle nicht übernommen werden, müssten Sie diese selbst tragen. Möglicherweise haben Sie für solche Fälle eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Ihnen dabei helfen könnte.

Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.

Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechne bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.

Für weitere Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten besuchen Sie bitte auch die Website www.privatpreise.de.

In einigen Fällen versuchen private Krankenversicherungen, die Erstattungsbeiträge zu kürzen, oft mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht gerechtfertigt sind. Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen, schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Falls es dennoch Probleme geben sollte, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als kostenfreier Schlichter zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung vermitteln soll.

Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie unter www.pkv-ombudsmann.de.

Ich bin stets darum bemüht, Ihnen bestmöglich zu helfen und stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Carolina Keller

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