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Ärztliche Verordnung

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Da ich zusätzlich über die staatliche Zulassung als sektorale Heilpraktikerin für Ergotherapie (Hessen) verfüge, ist eine Behandlung auf Wunsch auch direkt ohne ärztliches Rezept als reine Privatleistung möglich.

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Honorarvereinbarung

Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichte ich mich, meine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und der Patient verpflichtet sich, mir den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

GebüTh Orientierung: Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).
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Erstattung durch Privatkassen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen, sofern diese in Ihrem Vertrag enthalten sind. Die genaue Höhe der Kostenübernahme haben Sie zu Vertragsbeginn selbst festgelegt.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie auf www.privatpreise.de ↗
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Beihilfe & Zusatztarife

Beihilfeberechtigte Patienten erhalten Erstattungsansprüche gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Bundeslands. Dadurch kann es zu einer teilweisen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Differenzbeträge müssten Sie selbst tragen, sofern keine private Zusatzversicherung besteht.

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Erstattungsprobleme? Ihr Recht bei Kürzungen

Sollte Ihre private Krankenversicherung versuchen, die Erstattungsbeiträge unberechtigt zu kürzen, empfehlen wir schriftlichen Einspruch einzulegen. Bei anhaltenden Problemen können Sie sich an einen kostenfreien Schlichter (Ombudsmann) wenden.

Weitere Informationen zum PKV-Ombudsmann finden Sie unter www.pkv-ombudsmann.de